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Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe, kurz SPFH, bedeutet nach § 31 SGB VIII: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“

Jede Familie wächst, ist ständig in Bewegung und verändert sich fortlaufend. Jede Familie ist einzigartig, bunt und vielfältig. Jedes einzelne Familienmitglied hat seine eigene Persönlichkeit, eigene Bedürfnisse, eigene Schwächen, eigene Stärken, eigene Ressourcen und erlebt eine eigene Generation.

Bei Schwierigkeiten innerhalb der Familie, wie etwa Erziehungsschwierigkeiten, alltäglichen Problemen oder aktuellen Krisen, kann die Familie bei sozialpädagogischen Fachkräften vorübergehend Hilfe von außen holen.

In diesem Fall biete auch ich Ihnen als vorübergehende Wegbegleiterin Unterstützung an. Ich trete mit Ihnen direkt in Kontakt. Ich unterstütze Sie durch Stärkung Ihrer Autonomie und zeige Ihnen Hilfsmöglichkeiten auf, die Sie selbst umsetzen.

Möchten Sie die Situation in Ihrer Familie verbessern? Möchten Sie Ihre Ziele erreichen, damit Sie sich alle besser fühlen?

Sie können beim Jugendamt Ihres Wohnorts einen Antrag stellen.

Bei Fragen können Sie sich an mich wenden oder auch gerne direkt an Herrn Mark Dingerkus, den Geschäftsleiter der Familienzukunft mit dem Standort Westfalen. Näheres zum Thema Familie und weitere Unterstützungsmöglichkeiten, die wir Ihnen als Team in Zusammenarbeit mit Familienzukunft bieten können, finden Sie auf der Homepage www.familienzukunft.de.

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