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Hausgebärden­sprach­kurs (HGSK) für Kinder

Ihr Kind ist taub, gehörlos, schwerhörig, stumm, artikuliert nicht oder hat eine andere Sprachstörung, die das Erlernen der Lautsprache hemmt?

Ihr Kind ist derzeit zwischen 0-6 Jahre alt bzw. noch nicht eingeschult? Oder ist Ihr Kind über 6 Jahre alt und beherrscht noch keine Sprache?

In diesem Fall hat Ihr Kind die Chance die Deutsche Gebärdensprache als Sprache zu erlernen. Diese visuelle Sprache ist für Ihr Kind zugänglich. Somit kann die Sprachentwicklung Ihres Kindes gefördert werden.

Ihr Kind hat die Möglichkeit die schönste aller Sprache zu lernen und dies dazu ohne weite Wege in Form eines Hausgebärdensprachkurses.

Der Hausgebärdensprachkurs findet bei Ihnen zuhause statt. Die Unterrichtssprache ist die Deutsche Gebärdensprache. Die Unterrichtsinhalte werden an das Kind individuell angepasst.

Sie als Eltern können den Hausgebärdensprachkurs über die Eingliederungshilfe beim Sozialamt Ihres Wohnorts beantragen.

Die Musteranträge für den Kindkurs sind im Internet unter www.kestner.de

  • Leitfaden Recht „Der Paragraph, dein Freund und Helfer“
  • Hausgebärdensprachkurse

zu finden.

Sollten Sie dennoch bei der Antragstellung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an mich.

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